Smartphone in der Schule?

klicksafe und iRights.info stellen zu der Themenreihe “Rechtsfragen im Netz” in regelmäßigen Abständen verschiedene Inhalte vor, die sich mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten im digitalen Zeitalter beschäftigen.
Dabei spielt das Thema “Handys an Schulen” eine zentrale Rolle. Immer wieder entstehen Fragen, auf die Beteiligte keine Antworten wissen und innerhalb der Schule oftmals für Streit sorgen.
“Darf man die Handynutzung in der Schule verbieten?” oder “Dürfen Lehrkräfte den Schülern das Handy abnehmen?” sind dabei die am häufigsten diskutierten Themen. Sind diese Verbote und Maßnahmen zulässig und welche Sonderregelungen gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern? Zusätzlich sind Sonderregelungen während Prüfungssituationen zu beachten.
Eine Übersicht zu den sechs häufigsten Fragen und Antworten finden Sie als FAQ auf der Webseite von iRights.info (Link zu den FAQs).

Die Handynutzung an der Merian Realschule Ladenburg ist in der aktuellen Fassung der Hausordnung geregelt. Die Schule richtet sich dabei nach der aktuellen Gesetzgebung des Landes Baden-Württemberg und berücksichtigt gleichzeitig die Empfehlungen von Portalen wie klicksafe und iRights.info

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass in Baden-Württemberg eine Sonderregelung für Prüfungssituationen existiert, die das Mitführen von Handys, Smartphones und anderen Geräten, mit denen über das Internet kommuniziert werden kann, verbietet. Ein Täuschungsversuch liegt auch dann vor, wenn sich das Gerät in ausgeschaltetem Zustand beim Schüler befindet!

David Pachali: Schwerpunkt Handys an Schulen ( Größe: 155 kB)